Hier finden Sie einige der am häufigsten gestellten Fragen von Patienten
Wo erhalte ich eine Verordnung?
Verordnungen stellen Kinderärzte, Pädaudiologen, HNO-Ärzte, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Neurologen und Hausärzte aus.
Wie lange ist eine Verordnung gültig:
Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss. Deshalb ist es sinnvoll, die Verordnung erst nach der Terminabsprache mit uns beim behandelnden Arzt abzuholen.
Wie lange dauert eine Therapieeinheit und wie oft findet sie statt?
Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes werden Therapieeinheiten von 30 min, 45 min oder 60 min verordnet. Meist findet die Therapie 1-2 mal pro Woche statt.
Was muss ich zuzahlen?
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes und es sind 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung an uns zu entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Krankenkasse beraten. Näheres dazu finden Sie auch unter http://www.heilmittelrichtlinien.de
Was geschieht in der ersten Stunde?
Hier findet ein Erstgespräch, ein so genanntes Anamnesegespräch statt. Dabei haben Sie die Möglichkeit, genau zu schildern, weshalb Sie zu uns gekommen sind. Anschließend werden Untersuchungen zur Erstellung der logopädischen Diagnose durchgeführt

